Handelskontakte

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Jahresbericht 2010

Geschäftsbedingungen, Schiedsgerichtsordnung, Verfahrensordnung für Sachverständige (Stand 01.03.2011) Geschäftsbedingungen, Schiedsgerichtsordnung, Verfahrensordnung für Sachverständige (Stand 01.03.2011)

Conditions of Business, Arbitration Rules, Rules for Experts (Edition 1.03.2011) Conditions of Business, Arbitration Rules, Rules for Experts (Edition 1.03.2011)

Condiciones de Contratación, Reglamento del Tribunal de Arbitraje, Reglamento de Procedimiento para Peritos (Edición 1.03.2011) Condiciones de Contratación, Reglamento del Tribunal de Arbitraje, Reglamento de Procedimiento para Peritos (Edición 1.03.2011)

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Qualitätsarbitragen (Leitfaden / Formulare)

Qualitätsarbitragen sind insbesondere im Handel mit Naturprodukten unvermeidbar. Die Verfahrensordnung für Sachverständige des Waren-Vereins regelt daher ein besonderes Verfahren "zur Feststellung der Beschaffenheit oder des Minderwerts einer Ware oder eines Musters" ("Qualitätsarbitrage"), das schneller und einfacher als ein Schiedsgerichtsverfahren verlaufen soll. Darüber hinaus führt ein entsprechendes Sachverständigengutachten dazu, dass das Schiedsgericht grundsätzlich an die tatsächlichen Feststellungen der Sachverständigen gebunden ist (§ 31 Abs. 2 Satz 3 Waren-Vereins-Bedingungen).

Um dieser doppelten Funktion der Qualitätsarbitrage gerecht zu werden, sind ein ausreichend formulierter Arbitrageantrag und ein sorgfältig abgefasstes Gutachten erforderlich. Um dies zu fördern, haben erfahrene Sachverständige das Antragsformular überarbeitet und "Kontroll-Listen" erstellt. Mit diesen Listen soll insbesondere jüngeren Sachverständigen eine Anleitung zur Begutachtung und zur Abfassung eines Gutachtens an die Hand gegeben werden. Ein "Muster-Gutachten" soll lediglich als Anhalt diese Hilfestellung abrunden.

Schließlich ist ein Rahmen-Formular für eine Freizeichnungs-Vereinbarung beigefügt, mit welcher bei unstreitigen Mängeln eine Auseinandersetzung vermieden werden kann.


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