Ständiges Schiedsgericht
Der Waren-Verein unterhält seit mehr als 100 Jahren ein selbständiges Schiedsgericht von internationaler Bedeutung, dessen Schiedssprüche über den Handel hinaus auch in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft Beachtung finden.
Das Schiedsgericht ist mit Kaufleuten besetzt und wird juristisch durch seinen Syndikus beraten, der die Befähigung zum Richteramt besitzt. Grundlage für die Urteile sind in der Regel die Geschäftsbedingungen des Waren-Verein, eine eigene Schiedsgerichtsordnung und der kaufmännische Sachverstand aus der täglichen Praxis.
Ebenfalls seit Anbeginn werden in Qualitätsarbitragen Streitigkeiten über die Beschaffenheit von Waren durch Sachverständigen-Gutachten geregelt, die für das Schiedsgericht verbindlich sind. Grundlage ist die Verfahrensordnung für Sachverständige.