In diesem Arbeitskreis treffen sich alle Mitgliedsunternehmen, die mit Fisch, Fischereiprodukte und Fisch-Feinkost handeln. Sitzungen und Workshops werden regelmäßig bei Bedarf und zu spezifischen Themen organisiert.
Der Arbeitskreis steht allen interessierten Mitgliedern offen. Referenten/innen berichten zu aktuellen Themen und Standards, Institute zu laufenden Initiativen.
Aktuelle Schwerpunkte
Importangelegenheiten und generelle maritime Themen
IUU – Illegale, nicht angemeldete, unregulierte Fischerei
Fischereimanagement, Zertifizierungen und Label
Nachhaltigkeit in der Fischerei, Fischereilieferketten
Gesetzliche Anforderungen, Kontroll-Verordnung
Qualitätsanforderungen, Analysen
Verbrauchererwartungen
Die Teilnahme ist vor Ort sowie Online möglich. Alle Mitglieder sind herzlich willkommen!
Arbeitskreisleitung
Vorsitz Christian Wolf Geschäftsführender Gesellschafter Hüpeden (GmbH & Co. ) KG
Stellvertretung Thorsten Wunder Prokurist CLAMA Im- und Export GmbH & Co. KG
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin im Waren-Verein.
Hannah Schon
Fachreferentin Nachhaltigkeit, Fisch und Feinkosterzeugnisse
Wir informieren tagesaktuell und digital über alle Veränderungen, die Ihr Produkt und die Einfuhr betreffen. Auf Sie und Ihren Bedarf zugeschnittene Rundschreiben verschaffen Ihnen einen Wissensvorsprung gegenüber der Konkurrenz.
Das sind unsere aktuellen Themen
19.5.2022
Statement des SCoPAFF zu MOAH in Lebensmitteln
BMEL weist Wirtschaft und Überwachung auf das Statement im Protokoll der Sitzung vom 21.04.2022 hin. Ständiger Ausschuss der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten (SCoPAFF) weitet die seit 2020 bestehende Empfehlung für Säuglingsnahrung auf alle Lebensmittel aus. MOAH SOLLTEN in Lebensmitteln quantitativ NICHT NACHWEISBAR SEIN, da sie möglicherweise genotoxisch sind. Anwendung der Bestimmungsgrenzen der JRC-Methode von 0,5 mg/kg, 1 mg/kg bzw. 2 mg/kg, je nach Fettgehalt des Lebensmittels.
Betrifft: unverarbeitete Fischereierzeugnisse, Krustentiere und Muscheln. Entwurf einer EU-Durchführungsverordnung (DVO) über amtliche Kontrollen in Bezug auf Kontaminanten. Mindestkontrollhäufigkeit von mindestens 1% aller eingeführten Sendungen. DVO ergänzt mehrjährige nationale Kontrollpläne bzgl. der EU-Kontrollverordnung.
Reminder: Schulung „Stiftung Warentest/Ökotest“ am 17.05.2022
Bewertungen von Lebensmitteln durch Stiftung Warentest und Ökotest gehören zum Alltag aller Verantwortlichen im Qualitätsmanagement. Die Schulung liefert Anhaltspunkte zur rechtlichen Einordnung, Tipps für Stellungnahmen sowie Strategien zur rechtlichen Absicherung. Referent ist Dr. Carsten Oelrichs, ZENK Rechtsanwälte, Hamburg. Eckdaten: Online-Seminar via Zoom am Dienstag, den 17.05.2022 von 14:00 - 15:30 Uhr. Teilnahmegebühr 90 Euro.
Betrifft: Fischereierzeugnisse. Senden Sie uns Ihre Einschätzung, welche autonomen Zollkontingente relevant sind und Vorschläge für mögliche neue Fischarten mit einer Begründung bis zum 28.04.2022.