Arbeitskreis

Qualität

Der neue Arbeitskreis richtet sich an das Qualitätsmanagement aller Mitgliedsfirmen. Er ist eine informative Plattform für den produktübergreifenden Austausch zu Fachthemen. Referenten/innen u.a. von Laboren, Behörden, Kanzleien, Verbänden liefern Input zu aktuellen Fragen.

Schwerpunktthemen des AK Qualität

  • Rückstandshöchstgehalte, Richt- und Orientierungswerte für Pestizide, Kontaminanten und Mikrobiologie
  • Lebensmittelkennzeichnung, egal ob verpflichtend, wie die LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung), oder optional, wie der Nutri Score
  • Lebensmittelkontrollen
  • Qualitätsarbeit in Drittländern
  • Food Fraud
  • Zertifizierungssysteme
  • Best Practice-Beispiele

Die Teilnahme ist vor Ort sowie Online möglich. Alle Mitglieder sind herzlich willkommen!

Arbeitskreisleitung

Leitung
Dennis Warmer
Head of Quality Management & Packaging Development & Logistics (Food)
Wünsche Handelsgesellschaft International mbH & Co KG

Stellvertretung
Maresa Jarck
Quality Manager
nutwork Handelsgesellschaft mbH

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin im Waren-Verein.

Ute Thote
Fachreferentin für Lebensmittelrecht (pflanzliche Produkte)

+49 (0) 40 374719-24
u.thote@waren-verein.de

WEITERE DOKUMENTE

Rundschreiben

Wir informieren tagesaktuell und digital über alle Veränderungen, die Ihr Produkt und die Einfuhr betreffen. Auf Sie und Ihren Bedarf zugeschnittene Rundschreiben verschaffen Ihnen einen Wissensvorsprung gegenüber der Konkurrenz.

Das sind unsere aktuellen Themen

26.7.2024

EU-Vermarktungsnormen: Hinweise und Update Q&A (23.07.2024)

Fragenkatalog der FRUCOM an die EU-Kommission. Zuständige Behörden in den Niederlanden und Deutschland z.T. mit unterschiedlichen Auslegungen. Antworten der EU-Kommission werden maßgeblich sein. Übersetzungsunschärfen in der deutschen Version des EU-Agrarmarktgesetzes. Dadurch getrocknete tropische Früchte ggf. doch mit Ursprungskennzeichnungspflicht. Auch Pistazien in der Schale für die Weiterverarbeitung müssen ab dem 01.01.2025 bei Import über QUAKON angemeldet werden. Endverbraucherpackungen mit Monoprodukten dürfen ggf. nur Ware eines Ursprungs enthalten (betrifft insbesondere Haselnusskerne, Mandelkerne). Input zu letzterem bitte bis zum 02.08.2024.

26.7.2024

Schnellwarnliste vom 25.07.2024

25.7.2024

Food Fraud Summary June 2024

25.7.2024

Schnellwarnliste vom 24.07.2024

24.7.2024

Schnellwarnliste vom 23.07.2024

23.7.2024

Thiacloprid: Absenkung RHG auf Bestimmungsgrenze beschlossen

Betrifft u.a. zahlreiche Obst- und Gemüsearten, Kräuter, Hülsenfrüchte, Ölsaaten, Getreide, Oliven und Honig. Absenkung aller Rückstandshöchstgehalte (RHG) auf die jeweilige analytische Bestimmungsgrenze. Ständiger Ausschuss (SCoPAFF) hat Rev. 9 des Entwurfs verabschiedet. KEINE Aufbrauchmöglichkeiten für Birnen, Pfirsiche, Himbeeren (rot, gelb), Gemüsepaprika, Chinakohl, „Grüne Salate“ (lettuces) sowie Verarbeitungsprodukte daraus. Für alle weiteren Produkte werden Aufbrauchmöglichkeiten gewährt. Wahrscheinlich gültig ab Juli 2025, ggf. 2-3 Monate früher.

Fachgruppen und Arbeitskreise

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Fachgruppe

Getrocknete Früchte & Schalenobst

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Fachgruppe

Konserven & Tiefkühlprodukte

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Arbeitskreis

Bioprodukte

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Arbeitskreis

Zoll & Außenhandel

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Arbeitskreis

Nachhaltigkeit

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Arbeitskreis

Fisch & Feinkost

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Projekt

Young Leader

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Ausschuss

Waren-Vereins-Bedingungen

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